Wie die Bundesliga soeben mitteilte, kam der Strafsenat in seiner heutigen Sitzung zu folgendem Urteil, bezüglich des Spielabbruchs der Partie FC Wacker Innsbruck gegen SK Sturm Graz.
Der FC Wacker Innsbruck wird zu einer Geldstrafe von € 25.000,- verurteilt. Begründung: §116 Abs. 2 Verletzung der Veranstaltungs-bestimmungen und §107 Spielabbruch der ÖFB-Rechtspflegeordnung.
Geschäftsführer Gerald Schwaninger zeigte sich in einer ersten Stellungnahme betroffen: „Ich bin sehr enttäuscht. Das Urteil trifft uns sehr hart. Ich kann jetzt nur einen Appell an alle fußballbegeisterten Tiroler stellen. Beim letzten Heimspiel gegen die Admira wünsche ich mir, dass ganz Fußball-Tirol hinter dem FC Wacker Innsbruck steht und mit einem vollen Tivoli Stadion Tirol ganz Österreich die entsprechende Reaktion auf dieses harte Urteil zeigt.“