Website VorschauAus den eingegangenen Anträgen ergibt sich folgende (vorläufige) Tagesordnung für die außerordentliche Generalversammlung des FC Wacker Innsbruck:

 1. Begrüßung, Information über die Beschlussfassung und Bestimmung der Stimmprüfer

 

2. Beschlussfassung über die Tagesordnung

 

3. Anträge der Initiative Wacker 2022
(Michael Baumgartner, Joachim Bürgschwentner, Stefan Füruter und Alexander Riedling)
a.) transparente und vollständige Informationen „über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins“ gemäß § 9 Absatz 8 der Vereinsstatuten
b.) Beschlussfassung über den Antrag auf „Enthebung des gesamten Vorstands“ gemäß § 14 b)  der Vereinsstatuten
c.) für den Fall der Enthebung Neuwahl eines Präsidenten samt Vorstandsteam
» Zum Antrag

 

4. Antrag Dr. phil Michael Rakob
a.) Beschlussfassung über den Antrag „Statuten des Vereins FC Wacker Innsbruck (ZVR-Zahl:180936836) in vorliegender Form (siehe Anlage T04) zu beschließen.“
» Zum Antrag
» Zu den Vereinsstatuten
» Erläuterungen zu den Statutenänderungen

 

5. Anträge Andreas Dreer

a.) Die Generalversammlung möge beschließen, dass der Vorstand des FC Wacker Innsbruck sämtliche finanzielle Forderungen die aus dem Vertragsverhältnis mit der BlockRock Gmbh gegenüber dieser entstehen, sowie mögliche Haftungen und Schadenersatz- und sonstige finanzielle Ausgleichsansprüche gegenüber Ex-Vorständen, kaufmännisch sorgfältig, wirksam und unverzüglich geltend macht.
b.) Die Generalversammlung möge beschließen, dass ein Untersuchungsausschuss gebildet und mit einem Mandat ausgestattet wird, der es ihm unabhängig von möglichen Verschwiegenheitsklauseln ermöglicht,

  • Einsicht in sämtliche Verträge sowie Buchhaltung des Vereins zu bekommen
  • Jegliche Auskunft von Mitarbeitern und ehemaligen Mitarbeiten sowie Vertragspartnern (Sponsoren, Kernmitglieder, Subventionsgebern, ... ) zu erhalten
  • Jegliche Auskunft von Rechnungs- und Wirtschaftsprüfern zu erhalten

Die Personen dieses Untersuchungsausschusses werden auf dieser Generalversammlung gewählt. Sie berichten über Ergebnisse und Zwischenergebnisse zumindest bei der nächsten Generalversammlung sowie auch bei Vereinsabenden. Das Mandat gilt bis zu nächsten ordentlichen Generalversammlung und kann dort verlängert werden.

» Zum Antrag
» Erläuterungen zum Antrag

 

6. Beschlussfassung über Anträge von Mitgliedern

 

7. Allfälliges

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