Der FC Wacker Innsbruck lädt alle seine Mitglieder zur ordentlichen Generalversammlung ein. Diese findet am Freitag, den 18.01.2013 ab 19.13 Uhr im Saal Innsbruck/ Congress (Rennweg 3, 6020 Innsbruck) statt.
Vorläufige Tagesordnung
- Begrüßung
- Grußworte der Ehrengäste
- Information über Beschlussfassungen
- Bericht des Vorstands
- Bericht des Finanzreferenten
- Bericht des Rechnungsprüfers
- Entlastung des Vorstands
- Bericht des Sportdirektors
- Ehrungen des FC Wacker Innsbruck
- 100 Jahre FC Wacker Innsbruck
- Vorstellung und Abstimmung über eingereichte Anträge
- Allfälliges
Wer ist wahlberechtigt?
• Nur ordentliche Mitglieder, deren Mitgliedschaft seit mindestens einem Jahr ununterbrochen besteht, haben das aktive Wahlrecht sowie das Stimmrecht in der Generalversammlung. Das Erfordernis der ununterbrochenen einjährigen Mitgliedschaft ist auch dann erfüllt, wenn diese entweder zur Gänze oder in Teilen fördernder Natur gewesen ist.
• Für die Erlangung des aktiven Wahlrechts sowie des Stimmrechts in der Generalversammlung ist die Volljährigkeit Voraussetzung.
• Fördernde Mitglieder können Ihre Mitgliedschaft jederzeit in eine ordentliche Mitgliedschaft umwandeln.
• Als ermäßigtes Mitglied bist du verpflichtet einen Nachweis über die Ermäßigung mitzubringen.