Für Freitag, den 15. Februar 2008, 19:30 Uhr lädt der FC Wacker Innsbruck seine Mitglieder zu einer außerordentlichen Generalversammlung in die Raiffeisensäle, Innrain 7, in Innsbruck ein. Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Vorstandes für die kommenden drei Jahre.
Funktionsperiode des Vorstandes endet
Diese Wahl ist notwendig, da die Funktionsperiode des Vorstandes taggenau nach drei Kalenderjahren (am 10. Februar 2008), und nicht erst am Termin der nächsten ordentlichen Generalversammlung endet. Das derzeitige Vorstandsteam, bestehend aus Dr. Christian Kurz, Dr. Wolfgang Mader, Mag. Johannes Marsoner, Helmut Mutschlechner und Ing. Gerhard Stocker, stellt sich geschlossen der Wiederwahl.
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Obmann Gerhard Stocker dazu: „Wir haben angenommen, dass wir bis zum 30.6. gewählt sind. Leider hat man festgestellt, dass wir punktgenau drei Jahre gewählt sind, die Zeit bis zur nächsten Generalversammlung wäre der Verein führungslos. Deshalb ist das nur mit einer Wahl zu korrigieren.
Zusammenarbeit mit dem Vorstand funktioniert gut
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Ich möchte eine sehr pragmatische, kurze Versammlung abhalten, weil die ordentliche sehr ausführlich war. Das Vorstandsteam stellt sich geschlossen der Wiederwahl“, so Stocker weiter.
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Über die bisherige Zusammenarbeit innerhalb des Vorstandes äußerte sich Wackers Obmann sehr positiv: „Wir haben letztes Wochenende eine Klausur gehabt, die für mich sensationell positiv verlaufen ist. Alle ziehen an einem Strang und freuen sich, im Sinne des Vereins zu arbeiten.“
Anträge bis 14 Tage vor GV möglich
Sollten um 19:30 Uhr nicht die Hälfte aller stimmberechtigten Mitglieder anwesend sein, dann ist die GV nicht beschlussfähig. In diesem Fall wird um 20:00 Uhr die Hauptversammlung neuerlich eröffnet, die ohne Rücksicht auf die Zahl der stimmberechtigten Anwesenden beschlussfähig ist.
Alle ordentlichen Mitglieder können bis 14 Tage vor der Generalversammlung weitere Wahlvorschläge sowie schriftliche Anträge an die Generalversammlung einbringen. Wir ersuchen, die schriftlichen Anträge an die Geschäftsstelle des FC Wacker Innsbruck (Stadionstraße 1b, 6020 Innsbruck) zu übermitteln. Anträge, die während der Versammlung eingebracht werden, werden behandelt, wenn der Vorstand der Behandlung zustimmt oder die Versammlung die Behandlung mit Dreiviertelmehrheit beschließt.
Bei der Generalversammlung sind die ordentlichen Mitglieder stimmberechtigt, wobei jedes Mitglied eine Stimme hat. Die Teilnahme an der Generalversammlung steht allen Vereinsmitgliedern (ordentliche und außerordentliche Mitglieder) zu. Die Übertragung des Stimmrechts auf eine andere Person im Wege einer schriftlichen Bevollmächtigung ist nicht zulässig. Wir bitten Dich, Deinen Mitgliedsausweis zur Generalversammlung mitzunehmen.
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